Bauamt
Auf Spiekeroog wird wenig gebaut, zum Glück, denn wir sind stolz auf unser kleines Inseldorf und unseren hohen Naturanteil. Aber natürlich entwickeln wir uns stetig weiter, Modernisierungen, Anbauten oder auch Neubauten finden in geringem Umfang in fast jedem Winter statt. Denn im gesamten Sommerhalbjahr herrscht ein absolutes Bauverbot, erst ab dem 1. November eines jeden Jahres ist eine Bautätigkeit erlaubt.
Grundstückseigentümer finden hier unsere Satzungen und Bebauungspläne. Sie geben wertvolle und nützliche Hinweise.
Da im Oktober das OVG Lüneburg den Bebauungsplan „Dorf-Teil A“ aufgrund einer Klage für rechtswidrig erklärt hat, hat die Gemeinde eine Veränderungssperre verhängt, welche seit dem 01.11.2021 rechtskräftig ist. Für das Gebiet wird ein neuer Bebauungsplan erarbeitet. Ziele des neuen Bebauungsplanes sind die Sicherung und Neuschaffung von Dauerwohnraum, die Sicherung von Gewerbeflächen im Innendorf, die geordnete Neuschaffung von Gästebeherbergungsflächen in den verschiedenen Ausprägungsformen sowie die Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Veränderungssperre hat deutliche Auswirkungen für alle Eigentümer. Bis auf wenige und gut begründete Ausnahmen, welche öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen, dürfen in den nächsten Jahren keine Gebäude auf Spiekeroog errichtet, umgebaut oder umgenutzt werden. Selbst ansonsten baugenehmigungsfreie Maßnahmen bedürfen nun einer Ausnahme von der Veränderungssperre. Bereits genehmigte Bauanträge sind davon natürlich ausgenommen. Die Veränderungssperre gilt, bis ein neuer B-Plan in Kraft tritt - maximal für 2 Jahre bis zum 29.10.2023 zzgl. einer Verländerung um ein Jahr.
Bitte beachten Sie, dass gemäß der neuen Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO - seit dem 01.01.2022 Bauanträge und Bauvoranfagen beim Landkreis Wittmund einzureichen sind.
Sofern die Gemeinde ihr Einvernehmen zu einer Bauangelegenheit erteilen muss, wird der Landkreis die Unterlagen direkt zu uns weiterleiten.