Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 traten die neuen Regelungen für die Grundsteuer in Kraft. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer waren im Vorfeld dazu verpflichtet, eine Grundsteuererklärung über ihr Eigentum beim zuständigen Finanzamt einzureichen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 die bisherigen Berechnungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte, war eine neue und zeitgemäße gesetzliche Regelung zur Erhebung der Grundsteuer erforderlich.

Meine Grundsteuer ist gestiegen. Welche Möglichkeiten habe ich noch, dagegen vorgehen zu können?

Viele Fehler haben sich beim Ausfüllen der Grundsteuererklärung ergeben. Prüfen Sie deshalb bitte vorab Ihre gemachten Eingaben (Wohnfläche, Nutzfläche, Grund-und Bodenanteil, Eigentumsverhältnisse). Das Prüfschema im Download gibt insoweit einfache Hinweise.

Sollte im Einzelfall die Grundsteuerlast erheblich von der alten abweichen, ist dies in erster Linie auf die Neubewertung des Grundstücks durch das Finanzamt zurückzuführen. Zur Ermittlung der Grundsteuer wird der per Festsetzungsbescheid vom Finanzamt mitgeteilte Grundsteuermessbetrag seitens der Gemeinde Spiekeroog mit dem Hebesatz für die Grundsteuer (A und B) multipliziert.

Sollten Zweifel an der Richtigkeit eines Grundsteuerbescheids bzw. des Messbetrages bestehen, sollte man zunächst einem vom Finanzamt bereitgestellten Prüfschema (siehe Vordruck zum Download) folgen.

Bei Fragen zum Grundsteuermessbetrag wird auf die Hotline des Finanzamtes Aurich-Wittmund verwiesen. Hotline: 04941 175 954
(Mo., Di. u. Do.: 08.00 – 15.00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeit, Fr.: 08.00 – 12.00 Uhr)

Bei entsprechenden Anfragen sollten Sie folgende Unterlagen bereithalten:
- Grundsteuerbescheid
- Grundsteuermessbescheid sowie Grundsteueräquivalenzbescheid vom Finanzamt
- Ggf. Änderungsbescheide 
- Ggf. ergänzende Unterlagen (z.B. angegebene Wohn- und Nutzflächenberechnung)

Änderungsanträge (siehe Vordruck zum Download) bitte nur schriftlich und mit einer Wohnflächenberechnung direkt beim Finanzamt Aurich-Wittmund einreichen.

Auch wenn Korrekturen erforderlich sind und auch vorgenommen werden müssen, heißt dies jedoch nicht, dass die veranlagte Grundsteuer zum Fälligkeitstermin 15.02. ausgesetzt werden kann. Das Finanzamt Aurich-Wittmund wird uns als Gemeinde Spiekeroog in betreffenden Fällen einen korrigierten Grundsteuermessbescheid per Datenträgeraustausch übermitteln, woraufhin dann ein Änderungsbescheid festgesetzt wird. 

Hebesätze der Gemeinde Spiekeroog: 

  Hebesatz ab 01.01.2025 bisher

Grundsteuer A
(Betriebe der Land- und Forstwirtschaft)

550 v. H. 380 v. H.

Grundsteuer B
(Grundstücke)

550 v. H. 680 v. H.

Hinweis:
Durch vereinzelte Korrekturen bei den Messbeträgen kann sich die Basis zur Ermittlung der aufkommensneutralen Hebesätze noch signifikant ändern. In diesem Fall kann eine Anpassung der Hebesätze erforderlich werden.

Ansprechpartner bei der Gemeinde Spiekeroog: 
Laura Bayer
Tel.: 04976 999 39-23
bayer(at)gem.spiekeroog.de
SteuernundKasse(at)gem.spiekeroog.de

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