Dorfentwicklung

Dorfentwicklungsprozess gestartet! Die Dorfregion VierInseln wurde in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen – ein wichtiger Schritt für zukünftige Fördermittel!

Nun wird der Dorfentwicklungsplan unter aktiver Bürgerbeteiligung erstellt.

 

Was ist die Dorfentwicklung?

Ziel der Dorfentwicklung ist es, die Dorfgemeinschaft und das Ehrenamt zu stärken sowie die Förderung gemeinsamer Aktionen und Investitionen zu ermöglichen. Das gilt nicht nur für Projekte der Gemeinden, sondern auch für Vereine und Privatpersonen. Hier stehen Maßnahmen wie der Erhalt von ortsbildprägenden Gebäuden im Vordergrund, aber auch die Gestaltung von Plätzen und Freiflächen, Investitionen in Gemeinschaftseinrichtungen, Sport-, Freizeit- und Naherholungseinrichtungen sowie die Daseinsvorsorge sind möglich. So sollen die Potenziale innerhalb der Dorfregion erkannt, genutzt und weiterentwickelt werden.

 

Wer gehört zur Dorfregion?

Die Dorfregion VierInseln besteht aus den Gemeinden Juist, Wangerooge, Baltrum und Spiekeroog. Sie wurde 2024 in das Niedersächsische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen.

So sieht die Dorfentwicklung auf den anderen Inseln aus:

 

Was ist der Dorfentwicklungsplan?

Am Ende der Planungsphase steht der Dorfentwicklungsplan. Dieser ist das „Regiebuch“ der Dorfgemeinschaft für die Umsetzung von Projekten. Im Dorfentwicklungsplan werden die Ausgangslage sowie die Ziele der Dorfentwicklung festgehalten. Außerdem beinhaltet der Plan einen Projektkatalog in dem die einzelnen Projekte genannt und priorisiert werden.

Die Räte der Gemeinden Wangerooge, Spiekeroog, Baltrum und Juist haben in ihren jeweiligen Sitzungen im März 2026 die öffentliche Auslegung des Entwurfs „Dorfentwicklungsplan VierInseln“ beschlossen. Der Entwurf des Dorfentwicklungsplans einschließlich des Projektkatalogs sowie die Gestaltungsempfehlungen für private Projektmaßnahmen werden in der Zeit vom

10. April bis einschließlich 10. Mai 2026

ins Internet wie folgt eingestellt:

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Stellungnahmen sind zu übermitteln an: beteiligung@gem.spiekeroog.de

 

Förderung von Kleinstvorhaben

Im Rahmen des Dorfentwicklungsprogramms gibt es die Chance, finanzielle Unterstützung für kleine, aber feine Projekte zu erhalten! Ob engagierte Vereine, lokale Initiativen oder kreative Einzelpersonen – wer eine tolle Idee hat, die das Inselleben bereichert, kann jetzt Fördermittel für sogenannte Kleinstvorhaben beantragen.

Diese Maßnahme fördert gezielt kleinere Projekte, die rasch umgesetzt werden können und einen spürbaren Mehrwert für die Inselgemeinschaft bieten. Das Spektrum ist breit: von Maßnahmen zur Stärkung der Dorfgemeinschaft über nachhaltige Entwicklungsideen bis hin zu Verschönerungen des Ortsbildes. Besonders willkommen sind Projekte, die das soziale Miteinander fördern und Spiekeroog noch lebenswerter machen. Der maximale Förderzuschuss / Projekt beträgt 2.750 EUR.

Bei Fragen zur Dorfentwicklung kann man sich per Mail an nahrath@arsu.de an die ARSU GmbH wenden oder im Rathaus an Maren Bruns, bruns@gem.spiekeroog.de.

Vergabe für die Erstellung eines Dorfentwicklungsplans der Region VierInseln

Leistung: Erarbeitung eines Dorfentwicklungsplanes (17.12.2024)

O.a. Leistung wurde öffentlich ausgeschrieben und nach Zustimmung des Rechnungsprüfungsamtes vergeben an:

ARSU GmbH, Kreyenstraße 41, 26127 Oldenburg

 

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