Anträge & Formulare

Die wichtigsten Anträge und Formulare auf einen Blick. 

Fundamt

Ausgefüllte Anzeigen bitte an info@gem.spiekeroog.de - oder persönlich im Rathaus der Gemeinde Spiekeroog abgeben. Der Briefkasten befindet sich rechts neben dem Gebäude.
Verlustanzeige

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Fundanzeige

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Zweitwohnungssteuer

Die Zweitwohnungssteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer, die auf das Innehaben einer weiteren Wohnung neben der Hauptwohnung erhoben wird. Besteuert wird somit jede zusätzliche Wohnung, über die eine Person zu Zwecken des persönlichen Lebensbedarfs verfügen kann, unabhängig davon, ob sie Mieter oder Eigentümer dieser Wohnung ist. Im Zusammenhang mit der Zweitwohnungssteuer beachten Sie bitte, dass es einen speziellen Erklärungsbogen gibt, der von Ihnen als Steuerpflichtiger ausgefüllt werden muss. Außerdem besteht die Möglichkeit, bis zum 30.06. eines jeden Jahres, einen Antrag auf Teilerlass der Zweitwohnungssteuer für das vorangegangene Jahr zu stellen, der mit einer entsprechenden Anlage eingereicht werden kann. Die erforderlichen Unterlagen stehen Ihnen zum Download und zur Ausfüllung zur Verfügung. Die aktuell gültige Satzung finden Sie unter Gemeindeverwaltung | Satzungen, Verordnungen & Richtlinien.
Erklärungsbogen zur Ermittlung einer Zweitwohnungssteuerpflicht

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Antrag auf Teilerlass der Zweitwohnungssteuer

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Anlage zur Erklärung für den Teilerlass der Zweitwohnungssteuer

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Schülerförderung

Ein Antrag auf Schülerförderung entsprechend der Richtlinie kann gerichtet an die Gemeinde Spiekeroog gestellt werden.

Zusäztlich hat der Landkreis Wittmund eine eigene Richtlinie über die Schülerförderung erlassen. Der Landkreis stellt hierfür das Antragsformular und nimmt den Antrag entgegen. Rückfragen bitte richten an:
Landkreis Wittmund
Fachbereich Schulen, IT, Gebäude
Am Markt 9
26409 Wittmund
Antrag Schülerförderung Gemeinde Spiekeroog

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Straßenverkehr / Ausnahme KFZ-Verbot

Für die Insel Spiekeroog wurde ein allgemeines Kraftfahrzeugverkehrsverbot ausgesprochen. Aus diesen Grund ist für das Befahren der Straßen der Gemeinden Spiekeroog nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom allgemeinen Kraftfahrzeugverkehrsverbot zu stellen. Für ortsansässige Firmen können nach Ratsbeschluss der jeweiligen Gemeinden Dauergenehmigungen von bis zu 3 Jahren erteilt werden. Einzelausnahmegenehmigungen können bis zu 3 Monaten ausgestellt werden. Die Antragsstellung erfolgt über den Landkreis Wittmund, Frau Redler. 04462 86-1223, ilona.redler@lk.wittmund.de
Antrag auf Einzelgenehmigung

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Antrag Dauergenehmigung

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Verkehrsbelehrung

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phone incoming
+49 (0)4976 999 39-10
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